Allgemeine Geschäftsbedingungen

F. & G. Hachtel GmbH & Co. KG
Hachtel Werkzeugbau GmbH & Co. KG

73431 Aalen
Schelmenstrasse 42
Telefon (07361) 3704 33
Fax (07361) 3704 40

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.)
Allgemeines:
Warenlieferungen, Reparaturen und weitere Leistungen einschließlich Beratung und Service sowie unser Wareneinkauf erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für Verträge mit Vollkaufleuten auch für künftige Geschäfte, auch wenn sie nicht erneut und ausdrücklich vereinbart werden. Wir bitten unsere Lieferanten zu beachten, daß wir die Abtretung gegen uns gerichteter Kaufpreisforderungen grundsätzlich nicht akzeptieren. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber unseren Forderungen sind ausgeschlossen. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Unsere Angebote sind bis zur Annahme (Auftragsbestätigung) freibleibend und unverbindlich.

2.)
Preise und Lieferung:
Die Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders formuliert, in EUR, sind stets freibleibend und beziehen sich auf Abholung ab Lager Aalen, zahlbar sofort rein netto. Für die Berechnung sind unsere am Tage der Lieferung geltenden Preise und die in unserem Werk festgestellte Abgangsstückzahl maßgebend. Soweit Versand bzw. Lieferung vereinbart wird, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware bei Versendung auf Kosten des Käufers zu versichern. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung, solange ihre Einlösung nicht feststeht.

3.)
Schadensersatz:
Soweit der Käufer zu Schadensersatz, wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, 50 % des vereinbarten Nettopreises als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Dem Käufer bleibt unbenommen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Für den Fall des Verzuges schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Bundesbankdiskontsatz. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Eintritt eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen. Sofern der Verkäufer im Einzelfall Auftragsstornierungen akzeptiert, werden Stornokosten in Höhe von 15 % des Nettopreises, mindestens aber EUR 50,– in Rechnung gestellt.

4.)
Eigentumsvorbehalt:
a.)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

b.)
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Firma F. & G. Hachtel GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

c.)
Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.

5.)
Lieferfristen und Selbstbelieferungsvorbehalt:
Sämtliche Liefertermine sind unverbindlich und/oder stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung. Alle Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen aller Art, Arbeitseinstellungen, Aussperrung bei uns und unseren Lieferanten befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigen uns ganz oder teilweise unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.

6.)
Gewährleistung:
a.)
Gewährleistungsansprüche wegen offenkundiger, insbesondere sichtbarer Mängel an neu hergestellten Waren oder Geräten sind ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb 3 Monate nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Sichtbare Beschädigungen an Transport- und Originalverpackungen muß der Käufer unverzüglich und schriftlich rügen. Sofern der Verkäufer Geräte bzw. Waren aufgrund von Beanstandungen des Käufers überprüft oder überprüfen läßt, hat der Käufer die daraus entstehenden Kosten, mindestens jedoch 100,– EUR zu ersetzen, wenn sich die Beanstandung als unberechtigt erweist. Dem Käufer bleibt unbenommen, den Nachweis eines unterhalb der Pauschale liegenden Aufwandes zu führen.

b.)
Soweit Mängelrügen berechtigt sind, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Mißlingt die Nachbesserung (Fehlschlagen) wiederholt, oder ist auch die Nachlieferung mangelhaft, oder wird die Nachlieferung bzw. die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht, oder wird sie vom Verkäufer verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrages verlangen. Dem Fehlschlagen steht es gleich, wenn eine Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar ist.

c.)
Zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten oder bei der Rücknahme von Waren sind Geräte oder Teile in Originalverpackungen nebst allem Zubehör einschließlich etwaiger Transportsicherungen und vollständigen Begleitpapieren (Bedienungsanleitungen) bei F. & G. Hachtel GmbH & Co. KG kostenfrei anzuliefern. Die Originalverpackung ist der beste Schutz gegen Beschädigung oder Verunreinigung.
F. & G. Hachtel GmbH & Co. KG kann deshalb keine Haftung für solche Schäden übernehmen, die anläßlich des Transports nicht originalverpackter Ware entstehen.

d.)
Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel beschränkt sich in jedem Fall auf die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, auch wenn die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers darüber hinausgeht.

e.)
Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden außer bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgeschlossen.

7.)
Schlußbestimmungen und Gerichtstand:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon unberührt. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Aalen. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, auch für Wechsel- und Urkundenprozesse, Aalen vereinbart.

HR Amtsgericht Ulm HRA 500327 PhG
Kunststoffwerk Hachtel GmbH
HR Amtsgericht Ulm HRB 500096
Geschäftsführer, Steffen Hachtel